Betriebsunterbrechungsversicherung

Ein Betrieb lebt von einer konstanten, effizienten Produktion. Fixkosten wie Miete oder Pacht, Löhne oder Gehälter der Mitarbeiter und Kredite oder Leasing müssen auch ausgezahlt werden, wenn das Unternehmen stillsteht. Ein unternehmerischer Gewinn wird natürlich auch nur dann erzielt, wenn der Betrieb „läuft“. Ob der Betrieb durch Krankheit, Unfall oder einen Sachschaden plötzlich stillsteht, ist letztendlich egal – der Umsatz bleibt aus und ein finanzieller Schaden ist in der Regel die Folge.

Hier kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung ins Spiel:
Sie übernimmt die finanziellen Einbußen, die aus den Folgen des Betriebsstillstandes entstehen.

Was ist bei der Betriebsunterbrechungsversicherung alles abgedeckt?

Versichert ist der Unterbrechungsschaden, der sich aus dem nicht erwirtschafteten Deckungsbeitrag abzüglich ersparter variabler Kosten während der Dauer der Unterbrechung ergibt. Die Dauer ist auf die vereinbarte Haftungszeit (in der Regel 12 Monate) maximiert. Schadenminderungsmaßnahmen (Überstundenzuschläge, Kosten für Leihmaschinen, …) werden vergütet.

Welche Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es?

Einerseits gibt es Betriebsunterbrechungsversicherungen die Sachschäden wegen Elementarschäden und finanzielle Schäden durch den Betriebsstillstand abdecken, andererseits die Deckung des Ertragsausfall aus persönlichen Gründen (Krankheit, Unfall).
Eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Maschinen- und Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung.

Betriebsunterbrechung aufgrund von Elementarschäden

Eine Elementarschaden-BU deckt Unterbrechungsschäden, welche auf Grund eines versicherten Sachschadens wie Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch, Glasbruch und Feuer entstanden sind. Bei Elementarschäden entfällt in der Regel eine vereinbarte Karenzfrist.

Betriebsunterbrechung bei Freiberuflern und Selbständigen:

In Österreich gibt es mehr als 300.000 Ein-Personen-Unternehmen, das sind fast zwei Drittel aller Unternehmen. In diesen Unternehmen ist die Gesundheit des Unternehmers eine wesentliche Voraussetzung des Erfolges. Wenn eine längere Krankheit oder ein Unfall die Arbeit unmöglich machen, so entfallen auch die Einnahmen. Im Falle einer 100%igen Erwerbsunfähigkeit übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Gewinn bis zur maximal gewählten Haftungszeit. Über eine Karenzzeit zu Beginn des Leistungszeitraums kann die zu zahlende Prämie mitunter deutlich reduziert werden. Üblicherweise werden Karenzzeiten von 7, 14, 21 oder 28 Tagen angeboten.

Betriebsunterbrechung aufgrund eines Maschinenbruchs

Maschinen oder Elektronische Geräte sind oft maßgeblich für das Funktionieren eines Betriebes verantwortlich, daher können auch die Folgen eines Ausfalls durch Bedienfehler oder Störungen an der Maschine große Auswirkungen haben. Hier sind durch eine spezielle Maschinenbruchversicherung oder Elektronikversicherung die Betriebsunterbrechung versichert.

Totalbetriebsunterbrechungsversicherung

Bei einer Total-BU sind sie sowohl als Unternehmer als auch ihr Betrieb bei Betriebsunterbrechungen versichert. Eine vereinbarte Karenzzeit gilt dann bei den versicherten Personenschäden und nicht bei den Elementarschäden. Bei Krankenhausaufenthalten ist es bei einzelnen Versicherungen ebenfalls möglich, dass der Entfall der Karenzzeit vereinbart wird.

Kosten für eine Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Prämie für eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist abhängig von der Höhe der gewünschten Versicherungssumme, vom ausgeübten Beruf und bei Personenschäden von der vereinbarten Karenzzeit, vom Eintrittsalter sowie mitunter auch vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Die meisten Versicherungen bieten unterschiedliche Deckungsumfänge an. Diese beeinflussen natürlich ebenfalls die Prämie.

Bitte übermitteln sie uns Ihr Geburtsdatum, Ihren ausgeübten Beruf und welchen Betrag Sie abgesichert haben möchten. Wir berechnen für Sie ein Angebot.

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